Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anrufannahme & Telefonsekretariats-Dienstleistung „Mobile Office“ der Firma Mobile Office Communications GmbH

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Gegenstand der Bedingungen

  • 1 Leistungsumfang
    (1) Unter dem Namen Mobile Office Communications GmbH stellt der Auftragnehmer die Technik und das Personal bereit, um:
  • vom Auftraggeber umgeleitete Telefongespräche im Namen des Auftragsgebers entgegenzunehmen
  • Mitteilungen für den Auftraggeber entgegenzunehmen
  • die vom Auftraggeber telefonisch übermittelten oder in dem ihm zur Verfügung gestellten Online-Tool hinterlegten allgemeine Daten und Informationen des Auftraggebers an Anrufer weiterzugeben
  • personenbezogene Nachrichten, die vom Auftraggeber hinterlegt wurden, an als Adressat identifizierte Anrufer weiterzugeben
  • für den Auftraggeber Terminanfragen direkt in dessen Kalendersysteme einzubuchen
  • für den Auftraggeber entgegengenommene Mitteilungen per Telefax, E-Mail, SMS oder auf Abruf telefonisch zu übermitteln
  • dem Auftraggeber das Anrufverwaltungsprogramm Mobile Office 360° online im Internet bereitzustellen
  • eine Erreichbarkeit des Systems an Werktagen von 8.00 bis 18.00 Uhr zu gewährleisten. Zwischen Heiligabend und Neujahr findet ein eingeschränkter Service statt.

(2) Der Auftragnehmer erbringt die Sekretariatsdienstleitung auf Grundlage der durch den Auftraggeber im Verwaltungsprogramm online hinterlegten, telefonisch oder schriftlich übermittelten Vorgaben. Soweit diese Vorgaben in Einzelfällen nicht ausreichen, erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.

(3) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine Telefonnummer zu, auf die der Auftraggeber seine Anrufe ständig oder bei Bedarf weiterleiten kann. Die Änderung der zugewiesenen Telefonnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf die ihm zugewiesene Telefonnummer nach außen nicht veröffentlichen, sondern nur zur Weiterleitung verwenden. Im Rahmen des Mobile Office Sekretariats besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Zielrufnummern für Telefon und Fax oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Die Mobile Office Communications GmbH bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den Zielrufnummern; der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Auftragsgeber ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der Mobile Office Communications GmbH.

(4) Der durch den Auftraggeber im Verwaltungsprogramm hinterlegten Vorgaben an das Mobile Office Sekretariat – Meldetexte, VIP-Nachrichten, Praxisinformationen, Erreichbarkeit etc. – können vom Käufer jederzeit geändert werden. Die Vorgaben können auch einfache geschäftliche Vorgänge zur Terminierung beinhalten, sofern diese einem vorab festgelegten und aus dem Verwaltungsprogramm ersichtlichen einfach standardisierbaren Schema folgen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, Art und Umfang der Texte auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers durch Mitarbeiter der Mobile Office Communications GmbH sind in jedem Fall ausgeschlossen.

(5) Der Auftraggeber sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, damit die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. Sie sorgt unter anderem durch Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür, dass die telefonischen Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stehts mit größter Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Käufers (§2 Abs. 5) unabdingbar.

(6) Die Mobile Office Communications GmbH ist berechtigt, in gebotenem Umfang Wartungsarbeiten an ihren technischen Systemen durchzuführen. Sie wird dies nach Möglichkeiten zu Zeiten tun, in denen keine oder jedenfalls nur geringe Beeinträchtigungen für den Käufer zu erwarten sind. In unaufschiebbaren Fällen ist die Mobile Office Communications GmbH berechtigt, Wartungsarbeiten auch zu Zeiten durchzuführen, in denen Beeinträchtigungen nicht vollständig auszuschließen sind. Sie wird alle Maßnahmen ergreifen, die Beeinträchtigungen auf das im Rahmen notwendig geringste Maß zu begrenzen.

(7) Die Mobile Office Communications GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden dritter – beispielsweise durch Überlastung des Telefonnetzes – oder durch unaufschiebbare Wartungsarbeiten am technischen System (Abs. 6) an der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen.

  • 2 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dienstleistungen der Mobile Office Communications GmbH weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der Mobile Office Communications GmbH zuzurechnen.

(2) Der Aufraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als 2 Wochen nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf den Mobile Office Service-Telefonnummern korrekt geschaltet sind. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, die Mobile Office Communications GmbH unverzüglich über eventuelle Änderungen seiner Anschrift, der Rechtsform oder der gesetzlichen Vertretung zu unterrichten.

(3) Kommt der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 2 nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass er als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist, wenn dies zur Wahrung seiner eigenen Belange, insbesondere dem Schutz seiner Mitarbeiter, erforderlich ist.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen Mobile Office Account im Sekretariatsverwaltungsprogramm vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte – beispielsweise durch regelmäßige Änderung – zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge der bei der Mobile Office Communications GmbH hinterlegten Anweisungen zu Meldetext, Anrufweiterleitungen, Benachrichtigungsoptionen etc. ausschließlich per E-Mail oder per Internet über das Mobile-Office-Web-Interface, zu übermitteln. Er akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an die Mobile Office Communications GmbH herangetragen werden, aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden können. Das Recht der Mobile Office Communications GmbH, zusätzliche oder die bisherigen Methoden ersetzende Identifikationsmethoden einzuführen, bleibt hiervon unberührt.

(5) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter des Auftragnehmers möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden (§ 1 Abs. 5), obliegt es dem Käufer, im ihm zumutbaren Umfang – durch Rückfrage bei dem Anrufer und/oder andere hierfür geeignete Maßnahmen – diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Aufraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.

(6) Der Auftraggeber ist für die Prüfung der Zulässigkeit und die Gewährleistung der Rechtmäßigkeit für die Hinzuziehung des Auftragnehmers verantwortlich.

(6) Mängel hat der Auftraggeber unmittelbar nach Kenntniserlangung dem Auftragnehmer anzuzeigen.

  • 3 Datenschutz

(1) Die Mobile Office Communications GmbH sichert dem Käufer zu, sämtliche Mitarbeiter vertraglich zu umfassender Verschwiegenheit und zu verpflichten und diese umfassend und regelmäßig zu schulen.

(2) Die Mobile Office Communications GmbH erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einerseits zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen angefallenen Nutzungsentgelte. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

(3) Insbesondere werden für den Auftraggeber gespeichert: Kundennummer und Personalien des Auftraggebers, die Verbindungsdaten eingehender und abgehender Telefonate einschließlich der jeweiligen Rufnummer und des Namens des Anrufers/Angerufenen, angefallene Tarifeinheiten, der genaue Zeitpunkt und der wesentliche Inhalt des Gesprächs sowie die weiter veranlassten Maßnahmen einschließlich eventuell erbrachter . Die Weitergabe der Daten an Dritte ist vorbehaltlich der Absätze 4 und 5 ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber kann in seinem Mobile Office Account ein Passwort zu seiner telefonischen Identifikation gegenüber dem Auftragnehmer festlegen. Dies soll gewährleisten, dass Informationen nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Passwort nicht weiterzugeben und vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist zu keiner weiteren Identitätsprüfung verpflichtet

(5) Soweit die Daten zum Nachweis der Nutzungsentgelte gespeichert werden, verpflichtet sich die Mobile Office Communications GmbH, nur solche Datenbestandteile an Dritte weiterzugeben, deren Weitergabe für den Nachweis unabdingbar sind und deren Weitergabe nicht gegen datenschutzrechtliche Belange Dritter verstößt.

(6) Sonstige, insbesondere jegliche personenbezogenen Daten gibt die Mobile Office Communications GmbH nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. § 13 UKlaG).

(7) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. insoweit verzichtet der Auftraggeber auf Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Kunden die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen, insbesondere den Hinweis auf die Nutzung der Servicedienstleistungen des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen.

(8) Während der Auftragslaufzeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Aktualität seiner Daten und Einstellungen.

(9) Die Mobile Office Communications GmbH führt regelmäßige Qualitätsmonitorings durch. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dies dem Anrufer mitzuteilen und die Einwilligung abzufragen.

  • 4 Haftung

(1) Der Auftraggeber haftet für Vermögensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn sie oder ihre Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Auftraggebers auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag in Höhe des Leistungsentgelts aus den dem Schadensfall vorhergehenden zwei Monaten begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftraggeber auch im Falle der einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

(2) Die Haftung des Auftraggebers für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen dem Auftraggeber oder seinen Kunden einerseits und Mitarbeitern des Auftragnehmers andererseits beruhen, ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Käufer nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 2 Abs. 5) nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als den in § 2 Abs. 4 genannten Kommunikationswegen übermittelt hat.

(3) Die Haftung der Mobile Office Communications GmbH für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter – insbesondere von Telekommunikationsdienstanbietern, wie der Deutsche Telekom AG oder Anbietern von SMS-Dienstleistungen – verursacht werden, ist ausgeschlossen.

(4) Für Ausfallzeiten, Fehler sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software entstehen, wird keine Haftung übernommen.

(5) Bei Streik, Aussperrung, behördlicher Verfügung, höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen, kann der Auftragnehmer seine Dienstleistungen entsprechend anpassen oder zeitweise unterbrechen, ohne dass ein Recht des Auftraggebers zur Minderung besteht.

(6) Mit der Freischaltung online von Mobile Office erkennt der Auftraggeber an, dass der Auftragnehmer keine Haftung für Folgen der Online-Nutzung von Mobile Office, insbesondere der Sicherheit der Daten, übernimmt. Der Auftraggeber stellt Mobile Office für sämtliche Verstöße, die aus der Einbindung von Auftragnehmer als Dienstleister resultieren, insbesondere wegen Verstößen aufgrund fehlerhafter Informationen nach Art. 12 DSGVO frei.

  • 5 Zahlungsbedingungen

(1) Alle eingehenden Gespräche werden mit einem Minutenpreis, der sekundengenau berechnet wird, sowie mit den Grundgebühren nach folgender Preisliste berechnet:

https://medical-mobile-office.de/telefonservice-tarife/

(3 ) Die Gesprächsweiterleitung in das nationale Festnetz und in das nationale Mobilfunknetz wird mit 0,20 € je Gesprächsminute berechnet.  Dieser Minutenpreis kann abhängig vom jeweiligen Provider günstiger ausfallen. Die Abrechnung der jeweiligen Gesprächsminuten erfolgt sekundengenau

(4) Der Versand von SMS wird je SMS mit 0,15 € berechnet. Der Versand von Faxen wird je Fax mit 0,09 € berechnet.

(5) Der in Rechnung gestellte Betrag wird über die vom Auftraggeber im Mobile Office Web-Interface gewählte Bezahlungsoption – Überweisung oder Einzugsermächtigung – beglichen.

(6) Sollte kein Forderungsausgleich beim Auftragnehmer per Rechnung innerhalb von 7 Tagen erfolgen oder eine Rücklastschrift eintreffen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. In diesem Falle ist dem Auftraggeber nicht gestattet, weiterhin Telefonanschlüsse zum Auftragnehmer umzuleiten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht zur Kündigung ohne Frist aus wichtigem Grund vor.

(7) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung direkt an den Auftragnehmer zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat.

(8) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und selbständig gewerblich oder freiberuflich Tätige. Alle Preise in Euro (€) und zzgl. 19% MwSt. Wir akzeptieren die Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung.

  • 6 Fortsetzung des Vertragsverhältnisses, Form von Willenserklärungen

(1) Das Vertragsverhältnis entsteht durch das Angebot des Auftraggebers in Form seiner Anmeldung über das Mobile-Office Web-Interface und die Annahme des Auftragnehmers in Form des Anmeldungsbestätigung und Zusendung der Zugangsdaten zum Online-Verwaltungsprogramm per E-Mail. Der Vertrag ist von beiden Parteien jeder Zeit kündbar. Die Kündigungsfrist für den Auftragnehmer beträgt 1 Monat zum Monatsende.

(2) Mit sofortiger Wirkung kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis nur dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine seiner in § 2 Abs. 1 genannten Verpflichtungen nachhaltig verletzt.

(3) Willenserklärungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form. Letztere ist nur gewahrt, wenn der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzugefügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen hat (§ 126a BGB). Die Übermittlung per Telefax genügt nicht der Schriftform. Kündigungen und sonstige Willenserklärungen der Mobile Office Communications GmbH werden stets an die letzte von dem Käufer benannte Post oder E-Mail-Anschrift gerichtet und sind auch dann wirksam, wenn der Käufer dort nicht mehr erreichbar ist.

  • 7 Affiliate

(1) Inhalt der Kooperation für Afilliate
Die Mobile Office Communications GmbH stellt dem Affiliate Technik und Personal zur Erbringung einer telefonischen Sekretariatsdienstleistung zur Verfügung.  Das Affiliate erhält für die Vermittlung von Kunden eine Provision.

(2) Laufzeit und Kündigung
Die Kooperationsvereinbarung wird ab Unterschriftsdatum auf unbegrenzte Zeit geschlossen und ist mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen schriftlich kündbar.

(3) Sonderkündigungsrecht:
Die Mobile Office Communications GmbH hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kunden des Affiliates drei Monate in Folge unter 50 Euro Umsatz erwirtschaftet haben.

(4) Mindestvolumen:
Ziel der Partnerschaft ist es, neues und nachhaltiges Geschäft zu erzielen. Die Mobile Office Communications GmbH stellt die komplette Infrastruktur und Administration zur Verfügung und behält sich vor, Provisionen unter 25 Euro nicht auszuzahlen.

(5) Abrechnung
Die Mobile Office Communications GmbH stellt eine quartalsweise Statistik/Abrechnung online zur Verfügung. Das Affiliate erhält erst eine Provision, wenn der Kunde des Affiliates seine Rechnung bezahlt hat. Ansonsten hat das Affiliate keinen Anspruch auf eine Vergütung.
Die Provision wird 6 Wochen nach dem Abrechnungsmonat ausgeschüttet.

  • 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
    (1) Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen (Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.

(2) Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Dienstleistungsauftrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.

(3) Der Auftraggeber erhält mit der Auftragsbestätigung per E-Mail einen Internet-Link zu diesen AGB.

(4) Für die Rechtsbeziehung zwischen der Mobile Office Communications GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt – soweit nichts anderes vereinbart ist – auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen, zeitlichen oder räumlichen Faktoren.

(5) Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamburg Sankt Georg.

Stand: 03.01.2024